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2. Wohnungsinitiative greift

Leider spüren auch wir die Auswirkungen der Zweitwohungsinitiative immer wieder.

Das Volk wollte es so
In vielen Regionen der Schweiz ist die Sache mit Zweitwohnsitzen gesetzlich geregelt und wird auch sehr streng vollzogen. Dadurch ist es uns leider nicht mehr möglich Seitensprungzimmer in Eigenregie anzubieten, weshalb wir auf die Zusammenarbeit mit Ortsansässigen Personen angewiesen sind welche sich vor Ort auskennen und mehr Möglichkeiten haben als wir. Früher war es problemlos möglich ein Städten, Kurorten etc. mehrere Wohnungen zu mieten und wieder zu vermieten. Die Existenz von Airbnb machte das Problem erst recht zum Problem, weil die Gemeinden durch die Teilnahme ihrer Bürger auf Airbnb deren Profit bemerkten und steuerlich nicht einfordern konnten, da nicht deklariert. Dies führte dazu dass man sich als Mieter neuerdings bei einigen Gemeinden zwingend anmelden muss wenn die Wohnung ein einer entsprechenden Zone liegt. In der Regel wir das Objekt auch bereits so ausgeschrieben mit der Bemerkung «Zweitwohnsitz möglich» oder eben nicht. Beispielsweise in der Südschweiz ist dies sehr zu spüren, dann in der Altstadt Bern, dem Berneroberland, in teilen des Wallis, etc. Dieser Umstand erschwert den Betrieb von Seitensprungzmmern. Hierdurch sahen wir uns gezwungen uns von einzelnen Räumlichkeiten zu trennen, bzw. Anpassungen zu treffen welche nicht zuletzt dem Kunden Geld kosten, da Mehraufwand entstanden ist.

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